Tipps für den Einzug

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Die Zusammenfassung der "Tipps für den Einzug" finden Sie hier als Checkliste für Neueinzügler.

Was beim Einzug zu beachten ist:

Meldebehörde

  • In Deutschland besteht die sogenannte Meldepflicht.
  • Studierende müssen Ihren neuen Wohnsitz in München beim KVR (Kreisverwaltungsreferat) im Bürgerbüro anmelden. Weitere Informationen finden Sie hier.
  • Für die Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie eine Wohnungsgeberbestätigung. Diese erhalten Sie einige Tage nach Mietvertragsbeginn per E-Mail von der zuständigen Verwaltungsstelle.
  • Bitte melden Sie sich rechtzeitig (innerhalb von zwei Wochen nach Einzug) bei der zuständigen Meldebehörde an. Weitere Informationen erhalten Sie nach Einzug per E-Mail.
  • Bewohnerinnen und Bewohner der Hochschulorte Garching, Oberschleißheim, Rosenheim und Freising melden sich jeweils beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde. Weitere Informationen finden Sie hier:

Rundfunkbeitrag

  • Für Internet, Rundfunk und Fernsehen ist in Deutschland ein Betrag pro Haushalt zu entrichten.
  • Auch Studierende, die in Studierendenwohnheimen leben, sind beitragspflichtig. (Wer BAföG erhält kann sich befreien lassen.)
  • Der Beitrag ist nicht in der Miete enthalten.
  • Die Übernahme des Rundfunkbeitrages durch das Studierendenwerk ist mietrechtlich nicht möglich.
  • Weiterführende Informationen finden Sie hier.
  • Alle Informationen für Studierende finden Sie auf der Homepage ARD ZDF Beitragsservice.
  • Nach erfolgter Anmeldung bei der Meldebehörde übermittelt die Behörde i. d. R. die Daten an den ARD ZDF Beitragsservice. Das bedeutet, dass jeder Bewohner/jede Bewohnerin separat angeschrieben wird und folglich auf das Schreiben reagieren muss um, mögliche Strafen zu vermeiden.

Bankkonto

  • Das Studierendenwerk bucht ca. am 8. eines Monats die Miete per SEPA-Lastschriftmandat von einem Konto, welches Sie uns benennen, ab.
  • Die Kaution wird am Ende des Einzugsmonats von Ihrem Konto abgebucht.
  • Studierende, die kein europäisches Bankkonto haben bzw. in der folgenden Tabelle nicht aufgeführt sind, müssen ein Girokonto bei einer deutschen Bank eröffnen.
  • Studierende aus folgenden Ländern können ein Konto aus ihrem Land benennen:
    Land ISO-Code IBAN-Länge
    Belgien BE 16
    Deutschland DE 22
    Estland EE 20
    Frankreich FR 27
    Irland IE 22
    Italien IT 27
    Lettland LV 21
    Litauen LT 20
    Luxemburg LU 20
    Malta MT 31
    Monaco MC 27
    Niederlande NL 18
    Österreich AT 20
    Portugal (inkl. Azoren und Madeira) PT 25
    San Marino SM 27
    Spanien (inkl. Kanaren) ES 24
    Zypern CY 28

  • Klären Sie bitte vorab mit Ihrer Bank, dass das Studierendenwerk München Oberbayern von Ihrem Konto abbuchen darf.
  • Beachten Sie auch unsere FAQ zum Thema Miete und Kaution.

Haftpflichtversicherung

  • Das Studierendenwerk empfiehlt dringend den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Durch Sie als Bewohner/-in verursachte Schäden, können mit einer solchen Haftpflichtversicherung abgedeckt werden.

Eigenabnahme des Zimmers nach Einzug

  • Das Studierendenwerk muss die Zimmer nahtlos vermieten, da es sich um öffentlich geförderten Wohnraum handelt.
  • Es besteht die Möglichkeit, dass Schäden in Ihrem Zimmer vorhanden sind und/oder noch anstehende Malerarbeiten nach Ihrem Einzug durchgeführt werden.
  • Mit den Unterlagen zum Mietvertrag erhalten Sie ein Formular, auf welchem Sie Schäden oder ähnliches, die bei Einzug vorhanden sind, bitte melden.
  • Beachten Sie, dass bestehende Schäden, die nicht innerhalb der ersten zwei Wochen nach Einzug angezeigt werden, nach Mietvertragsende von Ihrer Kaution abgezogen werden.

Internetanschluss

  • In jedem Mietobjekt befindet sich ein Internetanschluss (Kabel, kein WLAN).
  • Dieser Anschluss ist lediglich für Studienzwecke und nicht für andere Zwecken zu nutzen.
  • Mit den Unterlagen zum Mietvertrag erhalten Sie eine IP-Adresse, mit der Sie Ihren Anschluss funktionsfähig machen.
  • Die Benutzerordnung für das Datennetzwerk ist Bestandteil des Mietvertrages (Anlage 4).

Zwischenvermietung

  • Die zugehörige Richtlinie und den Antrag auf Zwischenvermietung finden Sie hier.
  • Zwischenvermietungen an immatrikulierte Studierende sind bis zu einem Semester mit Genehmigung des Studierendenwerks möglich (z. B. während der Semesterferien oder aus Studiengründen wie z. B. ERASMUS, Praktikum u. a.).
  • Es kommt zur fristlosen Kündigung, sollten Sie Ihr Zimmer ohne Genehmigung oder zu einem überteuerten Preis zwischenvermieten ("Schwarzvermietung").

Gründe für Wohnzeitverlängerung

  • Tutortätigkeit
  • Honorartätigkeit für besonderes Engagement in der Wohnanlage (unentgeltliche Tätigkeit)
  • Netzwerkadministratorentätigkeit
  • Betreibung von Gemeinschaftseinrichtungen

Sicherheitstipps

Tipps für sicheres Wohnen und das Leben in der Stadt finden Sie hier.

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