Bewerbung

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Richtlinie zur Wohnplatzvergabe

Bitte beachten Sie, die Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.

Liebe Studierende,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Wohnplätzen.

Bevor Sie Ihre Bewerbung absenden, bitten wir Sie, sich mit unseren Wohnanlagen, den Wohnformen, den aktuellen Wartezeiten sowie den zugehörigen FAQ vertraut zu machen. 

Erststudierende/Abiturienten

Bitte beachten Sie: Die Bewerbung für Erststudierende/Abiturienten ist für das Wintersemester ab dem 15. Mai im Jahr des Studienbeginns und für das Sommersemester ab dem 15. November im Jahr vor Studienbeginn möglich.

Ihre Bewerbung auf einen Wohnplatz ist vollständig, wenn Sie

  • das Formular Online-Bewerbung vollständig ausgefüllt haben und die folgenden Unterlagen beifügen:
  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel,
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) - wenn bereits vorliegend,
  • Ihren Zulassungsbescheid - wenn bereits vorliegend.

Studierende

Ihre Bewerbung auf einen Wohnplatz ist vollständig, wenn Sie

  • das Formular Online-Bewerbung vollständig ausgefüllt haben und die folgenden Unterlagen beifügen,
  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel,
  • Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
  • Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Zulassungsbescheid,
  • Ihr Abschlusszeugnis des ordentlich vorausgegangenen Studiums.

Härtefälle/Studierende mit Kind

Ihre Bewerbung auf einen Wohnplatz ist vollständig, wenn Sie

  • das Formular Online-Bewerbung vollständig ausgefüllt haben und die folgenden Unterlagen beifügen,
  • Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass oder Ihren Aufenthaltstitel,
  • Erststudierende/Abiturienten: Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) - wenn bereits vorliegend. Ihren Zulassungsbescheid - wenn bereits vorliegend.
  • Studierende: Ihre Immatrikulationsbescheinigung oder Ihren Zulassungsbescheid sowie Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) sowie Ihr Abschlusszeugnis des ordentlich vorausgegangenen Studiums.
  • Mutterpass/Gebursturkunde oder Schwerbehindertenausweis oder fachärztliches Attest. Beachten Sie bitte die untenstehenden Informationen/FAQ/Punkt3.

Die Vergabe der Wohnplätze erfolgt, in der Regel, nach Bewerbungsdatum. Genaue Erläuterungen hierzu finden Sie in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.

Ein Wohnplatzangebot (Festanschreiben) erhalten Sie ca. drei bis acht Wochen vor Mietvertragsbeginn per E-Mail. Bitte berücksichtigen Sie jedoch die voraussichtliche Wartezeit sowie die zugehörigen FAQ.

Bei weiteren Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen die Online-Bewerbung gern zur Verfügung.

 

Erläuterungen zu Härtefällen und Studierenden mit Kind

Härtefälle

Studierende, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen oder sozialen Lage befinden, können sich um eine bevorzugte Aufnahme bewerben. Gründe für die Anerkennung als Härtefall sind z. B. eine Behinderung, Schwangerschaft oder schwerwiegende chronische Erkrankung, welche den Studierenden bei der Wohnungssuche erheblich einschränken.

Sofern Sie einen Härtefall-Antrag stellen möchten, klicken Sie auf den Link und füllen das Formular der Online-Bewerbung aus und senden Sie zudem einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen per E-Mail an: haertefaelle@stwm.de.

Erforderliche Nachweise sind zum Beispiel:

  • Schwerbehindertenausweis
  • Mutterpass
  • Attest

Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.

Es handelt sich stets um Einzelfallentscheidungen, die einer entsprechenden Prüfung bedürfen.

Beachten Sie bitte, dass finanzielle Probleme nicht als Härtefall berücksichtigt werden.

Die Voraussetzungen der Richtlinie Wohnplatzvergabe sind zu erfüllen.

Beachten Sie die FAQ Wohnplatzbewerbung.

Hier finden Sie weitere Informationen zu Wohnplätzen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit.

Studierende mit Kind

Wohnraum für Alleinerziehende und Familien mit Kind ist nur begrenzt verfügbar. Die Bewerbung erfolgt online UND per E-Mail an haertefaelle@stwm.de

Die Vergabe erfolgt nach Warteliste, auch hier ist mit einer Wartezeit zu rechnen.

Wohnberechtigt sind Alleinerziehende sowie Familien mit Kind.

Die Voraussetzungen der Richtlinie Wohnplatzvergabe sind zu erfüllen.

Beachten Sie die FAQ Wohnplatzbewerbung.