Härtefälle und Paare - FAQ

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Härtefälle und Paare

Was ist ein Härtefallantrag?

Studierende, die sich in einer schwierigen gesundheitlichen oder sozialen Lage (außergewöhnliche Härte) befinden, können sich um eine bevorzugte Aufnahme bewerben.

Auch bei Härtefallanträgen erfolgt die Vergabe nach Warteliste und es ist mit einer Wartezeit zu rechnen.

Finanzielle Gegebenheiten begründen keinen Härtefall.

Was bedeutet außergewöhnliche Härte?

Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn beim Bewerber oder bei der Bewerberin besondere gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen.

Was sind die Gründe für einen Härtefallantrag?

Gründe für einen Härtefallantrag können z. B. eine Behinderung, Schwangerschaft oder eine schwerwiegende chronische Erkrankung sein, welche eine erhebliche Einschränkung bei der Wohnungssuche bedeuten.

Temporäre Erkrankungen werden nicht berücksichtigt.

Wie stelle ich einen Härtefallantrag?

Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:

  1. Füllen Sie das Bewerbungsformular aus
  2. Wählen Sie im Feld "Härtefall" die Option "Ja" aus
  3. Senden Sie zudem ein selbst formuliertes Schreiben zu Ihrer Situation mit allen erforderlichen Nachweisen an haertefaelle@stwm.de
Was muss im selbst formulierten Schreiben stehen?

Eine ausführliche Beschreibung der persönlichen Situation unter eindeutiger Benennung der vorliegenden Einschränkungen, sowie eine Beschreibung der sich daraus ergebenden besonderen Bedürfnisse (z. B. Lichtklingel, benötigte Unterkunft für Assistenz bei Rollstuhl-Zimmer, etc.).

Anhand der Unterlagen muss der Sachverhalt von Dritten nachvollzogen werden können.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Die erforderlichen Härtefall-Nachweise sind z. B.

  • Schwerbehindertenausweis
  • Feststellungsnachweis
  • fachärztliches Attest
  • Bestätigungen der zuständigen sozialen Einrichtung
  • Bestätigungen einer Behörde bei sozial schwerer Härte

Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.

Was ist ein ist ein fachärztliches Attest?

Ein fachärztliches Attest wird auch fachärztliches Stellungnahme oder Gutachten genannt.

Das Dokument muss sich auf die einzelnen im Antrag aufgeführten Kriterien beziehen und auch für medizinische Laien ohne profunde medizinische Fachkenntnisse nachvollziehbar sein. Es muss deutlich hervorgehen, dass spezielle Bedürfnisse hinsichtlich der Unterbringung bestehen und dadurch erhebliche Einschränkungen bei der Wohnungssuche vorliegen.

Alle Dokumente müssen in deutscher Sprache vorliegen.

Ist bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oder eines Feststellungsbescheides auch die Vorlage eines Attests nötig?

Ja, denn der Ausweis sowie der Bescheid sagen nichts über die Einschränkung aus.

(Hiervon ausgenommen ist der Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen.)

Ich habe ein Kind. Wird meine Wohnplatzbewerbung bevorzugt behandelt?

Ja. Alleinerziehende und Studierende mit Kind sind berechtigt, sich um einen Wohnplatz zu bewerben und werden bevorzugt behandelt.

Von dieser Wohnform sind jedoch nur wenige verfügbar. Die Vergabe erfolgt ebenso nach einer Warteliste und es ist mit einer (verkürzten) Wartezeit zu rechnen.

Die Voraussetzungen der Richtlinie Wohnplatzvergabe sind zu erfüllen.

Beachten Sie bitte auch die FAQ Wohnplatzbewerbung.

Wie bewerbe ich mich auf einen Wohnplatz für Alleinerziehende?

Bitte beachten Sie den Punkt 5 der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.

Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:

  1. Füllen Sie das Bewerbungsformular aus
  2. Schreiben Sie parallel eine E-Mail an: haertefaelle@stwm.de mit einer kurzen Schilderung Ihrer Situation
  3. Legen Sie entsprechende Nachweise bei: 
  • Mutterpass
  • Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder
Wie bewerbe ich mich für eine Paarwohnung mit Kind?

Beide Personen müssen die Bewerbungsbedingungen erfüllen. Diese entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.

Bewerben Sie sich online über die Online-Bewerbung:

  1. Füllen Sie beide jeweils das Bewerbungsformular aus.
  2. Tragen Sie im entsprechenden Feld jeweils den Namen des Partners/der Partnerin ein.
  3. Senden Sie eine kurze Schilderung Ihrer Situation per E-Mail an haertefaelle@stwm.de
  4. Fügen Sie die Geburtsurkunde des Kindes/der Kinder bei.
Wir sind ein Paar mit Kind und beide immatrikuliert. Während der Wohnzeit schließt eine/r von uns, das Studium ab. Wie wirkt sich das auf unser Mietverhältnis aus?

Exmatrikulierte Personen haben keine Wohnberechtigung und müssen ausziehen.

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung.

Wir sind ein Paar ohne Kind und beide immatrikuliert. Während der Wohnzeit schließt eine/r von uns, das Studium ab. Wie wirkt sich das auf unser Mietverhältnis aus?

Exmatrikulierte Personen haben keine Wohnberechtigung und müssen ausziehen.

Bitte setzen Sie sich unverzüglich mit der zuständigen Verwaltungsstelle in Verbindung.