Wohnplatzbewerbung - FAQ
VorlesenHinweis
Achtung: Wir berücksichtigen nur eine Bewerbung pro Studierenden (Erstbewerbung). Jede weitere Bewerbung löschen wir kommentarlos.
Sollten Sie sich bereits beworben haben, schreiben Sie bitte eine Mail mit Ihrem Anliegen an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Wohnplatzbewerbung
Die Voraussetzungen sind u.a.:
1. Sie müssen an einer durch das Studierendenwerk vertretenen Hochschule / Universität in einem ordentlichen Studiengang(*1) immatrikuliert sein.
Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerks München Oberbayern:
• Ludwig-Maximilians-Universität (LMU)
• Technische Universität München (TUM) (*2)
• Hochschule München (HM)
• Hochschule für Musik und Theater (HMTM)
• Hochschule für Politik (HfP)
• Sprachen & Dolmetscher Institut München (SDI)
• Blocherer Schule
• Katholische Stiftungshochschule (KSH)
• Technische Hochschule Rosenheim (TH Rosenheim)
(nur für Wohnanlagen in Rosenheim)
• Hochschule Weihenstephan (HSWT, nur für Wohnanlagen in Freising)
• Hochschule für Fernsehen & Film (HFF)
• Akademie der Bildenden Künste (AdBK)
• International School of Management (ISM)
• Hochschule für Philosophie (HfPh)
• Hochschule der Bayerischen Wirtschaft (HDBW), Standort München
• Ukrainische Freie Universität
2. Ihr monatliches Einkommen darf den aktuellen BAföG-Höchstsatz um nicht mehr als 30% übersteigen.
(*1) ordentlicher Studiengang: Zu den ordentlichen Studierenden gehören diejenigen, die an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eingeschrieben (immatrikuliert) sind und deren Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen wird.
(*2) ohne Standort Straubing.
Nicht wohnberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Einzugs bzw. des gewünschten Einzugstermins mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
• Deren monatliches Einkommen den jeweils aktuellen BAföG-Höchstsatz + 30% übersteigt.
• Denen vom Studierendenwerk aus einem Mietverhältnis gekündigt wurde.
• Denen vom Studierendenwerk ein Hausverbot auferlegt wurde.
• Die ohne gültigen Mietvertrag oder ohne Zustimmung des Studierendenwerks einen Wohnplatz bewohnen oder bewohnt haben.
• Die fällige Mietverbindlichkeiten oder sonstige finanzielle Verbindlichkeiten gegenüber dem Studierendenwerk haben.
• Die nach einem ersten, abgeschlossenen grundständigen Studiengang(*1) ein weiteres grundständiges Studium anstreben oder die nach einem abgeschlossenen Masterstudium ein weiteres Studium anstreben.
• Die Doktorand oder Ph.D. sind.
• Die sich in einem bestehenden Mietverhältnis beim Studierendenwerk befinden.
Die nicht mehr ausreichend Restwohnzeit haben (1 Jahr)
Ebenfalls nicht wohnberechtigt sind Personen, deren Meldeadresse zum Zeitpunkt des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung(*2) im Einzugsbereich der Zonen M bis 4 des Münchner Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) liegt. Diese Regelung gilt nicht für die Studienorte Rosenheim und Freising.
(*1) Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten berufsbefähigenden Hochschulabschluss.
(*2) Hochschulzugangsberechtigung: Zeugnis, welches Sie zum Zugang zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt.
Nein. Mit Ihrer Bewerbung zeigen Sie Interesse an einem Wohnplatz bei uns, es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf.
Die Bewerbung erfolgt online über die Website des Studierendenwerks (www.stwm.de/wohnen/bewerbung/online-bewerbung).
Eine Bewerbung für das Wintersemester ist ab dem 15.05. für das WS im Jahr des Studienbeginns möglich, für das Sommersemester ab dem 15.11. im Jahr vor Studienbeginn.
Bereits immatrikulierte Studierende können sich jederzeit bewerben.
Nein. Bitte lesen Sie hierzu die Richtlinien zur Wohnplatzvergabe bzw. die Antwort zur Frage 2 (Ausschlusskriterien). Ausnahme: Wenn der Bachelor o.ä. abgeschlossen wurde, kann sich auf einen Masterstudiengang beworben werden.
Sie können bis zu drei Wohnanlagen am Hauptstandort Ihres Studienganges wählen. Die Auswahl stellt jedoch keine Prioritätenliste dar.
Ihrer Onlinebewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:
a. die Immatrikulationsbescheinigung, bei noch nicht immatrikulierten Personen der Zulassungsbescheid der jeweiligen Hochschule bzw. der Nachweis über die Bewerbung auf einen Studienplatz
b. die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis)
c. bei Aufbaustudiengängen (Master) den Nachweis über den bereits erworbenen vorherigen Studienabschluss
c. ein Scan des Personalausweises/ Reisepass
d. die ausgefüllte Selbstauskunft, welche insbesondere Informationen zur Meldeadresse, zum Fachsemester zum Zeitpunkt der Bewerbung und Studienort sowie zur Bedürftigkeit und zu den bisherigen Studienabschlüssen enthält. Die Richtigkeit der abgegebenen Daten ist dabei zu versichern (vollständig ausgefüllte Maske der Onlinebewerbung).
Die Immatrikulationsbescheinigung bzw. der Zulassungsbescheid ist nach Erhalt unverzüglich unter „Mein Account“ auf unserer Homepage nachzureichen.
Die Zugangsdaten zum Upload Ihrer Unterlagen erhalten Sie automatisch nachdem wir Ihre Bewerbung geprüft und übernommen haben in einer separaten Mail.
ACHTUNG: Dies kann bei hohem Bewerberaufkommen bis zu 7 Tagen dauern.
Mein Account ist eine Rubrik auf unserer Homepage unter der Sie während der Bewerbungsphase und auch später unter anderem Ihre Immatrikulation/andere Nachweise hochladen können.
Die Zugangsdaten erhalten Sie, wie in Frage 7 beschreiben, per E-Mail. Bitte bewahren Sie diese gut auf. Die Zugangsdaten bestehen in der Regel aus der bei uns hinterlegten E-Mailadresse und einem automatisch generierten Kennwort, welches nicht selber geändert werden kann.
Nein. Bitte loggen Sie sich erneut unter Mein Account ein und beachten Sie den Status der Bearbeitung. Diese kann ebenfalls bis zu 7 Tagen dauern, je nach Nachweisen. Bei den Immatrikulationen sogar bis zum 14.05. oder 14.11. (Frist)
Bedeutung Status:
a. offen (Bearbeitung erfolgt noch)
b. in Bearbeitung (gilt ausschließlich während der Wohnzeit für Schadensmeldungen)
c. erledigt (alles in Ordnung)
d. abgelehnt (hierzu finden Sie die Begründung rechts im Antwortfeld)
Nein. Bitte laden Sie Ihren Zulassungsbescheid oder Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung bis spätestens 14. Mai für das Sommersemester bzw. 14. November für das Wintersemester unter „Mein Account“ hoch.
Hierzu spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Beispielsweise muss noch mindestens 1 Jahr Restwohnzeit bestehen.
Weitere Voraussetzungen finden Sie in der Richtlinie zur Wohnplatzvergabe unter Punkt 1 sowie in Frage 1 und 2 dieser FAQs.
Bei Unklarheiten oder nicht klaren Gründen schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Ja. Die Bewerbung für einen Wohnplatz ist unverbindlich. Sie können jederzeit zurücktreten.
Eine E-Mail an wohnen-bewerbung@stwm.de genügt.
Nein. Stellen Sie bitte Ihre Anfrage per E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Es wird nur eine Bewerbung pro Studierenden (Erstbewerbung) berücksichtigt. Jede weitere Bewerbung wird kommentarlos gelöscht.
Sollten Sie sich bereits beworben haben und eine Frage zur Bewerbung haben, schreiben Sie bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Hierfür kann es mehrere Gründe geben.
Beispiele:
a. wenn Sie keine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hochgeladen haben
b. Sie haben ein verbindliches Wohnplatzangebot nicht angenommen bzw. sich nicht zurückgemeldet
c. Keine Rückmeldung auf Nachfragen der Onlinebewerbung
d. Sie sind über die bei uns angegebene E-Mailadresse nicht mehr erreichbar
Gerne überprüfen wir, ob Ihre Bewerbung noch aktiv ist. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Nein. Bitte orientieren Sie sich an unseren Wartezeiten auf der Homepage. Diese werden regelmäßig aktualisiert und überarbeitet. Aufgrund sehr vieler Faktoren können wir hier keine genauen Auskünfte geben.
Die aktuellen Wartezeiten der einzelnen Wohnanlagen finden Sie hier.
Sie können sich von uns eine Bestätigung ausstellen lassen, dass Sie auf der Warteliste stehen. Schreiben Sie dazu bitte eine E-Mail an: wohnen-bewerbung@stwm.de
Ein Semester sind 6 Monate. Dies bedeutet die Zeit, die Sie in etwa warten müssen, bis Sie ein Wohnplatzangebot erhalten werden. Sie können die Wartezeit auch in Jahre umrechnen, z.B. 4 Semester Wartezeit sind vom Bewerberdatum an gerechnet ca. 2 Jahre.
Nein. Freie Wohnplätze werden grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen vergeben (Warteliste). Hier ist es egal, ob es sich dabei um die erste, zweite oder dritte von Ihnen gewählte Wohnanlage handelt.
Ja. Allerdings ist es nahezu ausgeschlossen, dass Sie über das Studierendenwerk ein Zimmer erhalten werden. Hierzu lesen Sie bitte unsere Wartezeiten und die Bewerbungsvoraussetzungen unter Frage 1 und 2 dieser FAQs. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das International Office bzw. an den/die Programmkoordinatoren/-in Ihrer Hochschule in München, Freising oder Rosenheim.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Internationales“ sowie in den Richtlinien zur Wohnplatzvergabe unter Punkt 4.
Da uns nur begrenzt Wohnraum zur Verfügung steht, vergeben wir unsere freien Wohnplätze grundsätzlich nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen (Warteliste), sowie nach den geltenden Vergabe-Förderrichtlinien. Weitere Informationen finden Sie unter Punkt 4 unserer Richtlinie zur Wohnplatzvergabe.
Ja. Zum Beispiel aufgrund von Sanierungs-/Renovierungsarbeiten, Eröffnung neuer Wohnheime uvm.
Die Wartezeiten je Wohnanlage spiegeln die ungefähre Zeitspanne zwischen Bewerbungsbeginn und dem Erhalten eines Wohnplatzangebots wider.
Nein. Sie dürfen lediglich als Untermieter/-in wohnen, sofern Sie an einer (egal wo und welche) Hochschule immatrikuliert sind. Wir vermitteln keine Untervermietungen.
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu Wohnungsbörsen, Angeboten zu Wohnanlagen von privaten Trägern und der Privatzimmervermittlung:
Studierendenwerk München Oberbayern - Weitere Wohnangebote