FAQs zum Thema Studierendenwerksbeitrag

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Haben Sie sich für das kommende Semester zurückgemeldet? Dann haben Sie Ihrer Hochschule auch 85 Euro für das Studierendenwerk München Oberbayern überwiesen. Vielen Dank! Denn die Einnahmen aus den so genannten Grundbeiträgen (oder Studierendenwerksbeiträgen) der Studierenden sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzmittel, mit denen das Studierendenwerk jährlich seine vielfältigen, gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben erfüllt, die den Studierenden ein rasches und erfolgreiches Studium ermöglichen sollen.

Bitte beachten Sie:

Das Studierendenwerk München Oberbayern kann nicht nachvollziehen, welche einzelne Person den Studierendenwerksbeitrag überwiesen hat. Denn die Hochschule erhält Ihr Geld.
Die Hochschule überweist dann dem Studierendenwerk einen Gesamtbetrag für alle Studierenden in einem Semester. Daher ist für das Studierendenwerk nicht klar, wer einen Beitrag überwiesen hat und wer nicht. Folglich kann das Studierendenwerk auch keine Korrekturen vornehmen oder Geld zurücküberweisen.

Bitte wenden Sie sich also bei Fragen dazu direkt an Ihre Hochschule.

Allgemeine Informationen zum Studierendenwerksbeitrag/ Grundbeitrag

Warum muss ich den Grundbeitrag bezahlen, obwohl ich gar keine Services des Studierendenwerks in Anspruch nehme?

Die Grundbeiträge gehen zurück auf die Idee der Solidargemeinschaft, aus der die Studierendenwerke ursprünglich entstanden sind. Nach diesem Prinzip zahlen alle Studierenden aus Solidarität den gleichen Grundbeitrag. Dabei spielt es keine Rolle, ob und in welchem Umfang sie die Leistungen des Studierendenwerks beanspruchen. So kann es sein, dass ein Studierender während seines Studiums nie in die Mensa geht, kein BAföG erhält, nicht im Wohnheim wohnt, kein Kind in eine unserer Kinderkrippen bringt, keine Beratung in Anspruch nimmt und keine unserer vielen Veranstaltungen besucht. Dennoch muss die Person den vollen Grundbeitrag entrichten. Denn es gibt viele Studierende, die diese Angebote des Studierendenwerks München Oberbayern nutzen, welche ihr Studium erleichtern. Alle Studierenden legen sozusagen zusammen, um eine soziale Infrastruktur zu schaffen, die es allen Studierenden ermöglichen soll, mit gleichen Chancen ein Studium zu absolvieren.

Ich habe vergessen, mich fristgerecht an meiner Hochschule zurück zu melden, bzw. den Grundbeitrag / Studierendenwerksbeitrag zu überweisen. Ich habe also das Geld für das folgende Semester noch nicht gezahlt. Was kann ich tun?

Sie sind an einer Hochschule in diesem Semester immatrikuliert, aber Sie haben vergessen, sich fristgerecht für das kommende Semester zurückzumelden?
Damit droht Ihnen eventuell die Exmatrikulation an Ihrer Hochschule.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall nur an Ihre Hochschule und überweisen Sie den vollen Beitrag so schnell wie möglich nach.

Sie müssen nämlich den Grundbeitrag oder Studierendenwerksbeitrag an die Hochschule überweisen.
Die Hochschule überweist wiederum einen großen Gesamtbetrag ans Studierendenwerk München Oberbayern. Dieser entspricht der Anzahl der gemeldeten Studierenden, trifft aber keine Aussage über die Zahlung einzelner Personen.

Das heißt, dass das Studierendenwerk München Oberbayern NICHT nachvollziehen kann, welche einzelnen Studierenden ihren Beitrag bei der Hochschule eingezahlt haben oder nicht.

Bitte wenden Sie sich daher an Ihre Hochschule, und zwar an die Studierendenkanzlei oder das Immatrikulationsamt.

Hier finden Sie Links zu den drei größten Hochschulen bzgl. einer Rückmeldung bzw. des Grundbeitrags / Studierendenwerksbeitrags:

LMU

https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/rueckmeldung/index.html

Weitere Fragen? Bitte an die Studentenkanzlei wenden: https://www.lmu.de/de/studium/wichtige-kontakte/studentenkanzlei/team-und-services/index.html#st_img_text__master_2 .

TUM

https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung , (dort Punkt: Semesterbeiträge)

Weitere Fragen? Bitte ans TUM Center for Study and Teaching, Bereich Beiträge und Stipendien wenden: https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung (dort Punkt: Studienfinanzierung).

Hochschule München

https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/mein_studium/verlauf/rueckmeldung.de.html

Weitere Fragen? Bitte an den Bereich Studierendenservice - Studienbeiträge wenden: https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/rund_ums_studium/personen/st-service.de.html .

Was macht das Studierendenwerk München Oberbayern mit dem Geld, das es über den Grundbeitrag einnimmt?

Die Studierendenzahl wächst und wird diverser: beispielsweise stellen die zunehmende Internationalität der Hochschulen und ihrer Studierenden und die steigende Zahl der Hochschulstandorte ihre Ansprüche an die Dienstleistungen des Studierendenwerks München Oberbayern. Die Beiträge richten sich gemäß Art. 121 Abs.2 Satz 1 BayHIG nach dem "Aufwand", der "zur Durchführung der Aufgaben der Studierendenwerke (...) erforderlich" ist und dieser Aufwand steigt kontinuierlich an. Das betrifft z.B. im Bereich Wohnen zum größten Teil die Sanierung, Instandsetzung und den Neubau von Wohnheimen, die permanente Ausrichtung der Beratung an die diversen Anforderungen der Studierenden, auch im inklusiven Bereich, die hohe Qualität der Kinderbetreuung und den bedarfsgerechten Ausbau der Verpflegungseinrichtungen, auch an weiteren Hochschulstandorten, in Zeiten sinkender Zuschüsse.

Erhöhung des Studierendenwerksbeitrags/ Grundbeitrags

Wann ist diese Regelung in Kraft getreten?

Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks München Oberbayern hat der Satzungsänderung im Umlaufverfahren zum 28.02.2023 zugestimmt. Am selben Tag wurde die geänderte Satzung dann vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats unterschrieben und ging den Hochschulen zu. Die Satzung ist bereits durch Bekanntmachung zum Sommersemester 2023 in Kraft getreten, sieht aber den Beitrag von 85 Euro erst zum Wintersemester 2023/24 vor. Dies rührt daher, dass die Hochschulen immer einen gewissen Vorlauf für eine Grundbeitragserhöhung brauchen, um die Beträge für die Rückmeldung der Studierenden im Voraus kommunizieren zu können.

Warum musste das Studierendenwerk München Oberbayern den Beitrag gleich um 10 Euro erhöhen?

Mit der Erhöhung des Grundbeitrags auf 85 Euro liegt das Studierendenwerk München Oberbayern nach wie vor im SoSe 2023 knapp beim Bundesdurchschnitt der Semesterbeiträge aller deutschen Studenten- und Studierendenwerke. Knapp die Hälfte der deutschen Studierendenwerke erheben einen Beitrag von 85 Euro oder mehr, mit größtenteils weniger Angeboten als das Studierendenwerk München Oberbayern. Die aktuelle Erhöhung um 10 Euro gibt dem Studierendenwerk Planungssicherheit, fängt bereits gestiegene Kosten auf und verhindert, dass jedes Jahr erhöht werden muss.

Warum musste das Studierendenwerk München Oberbayern den Grundbeitrag zum Wintersemester 2023/2024 erhöhen?

Seit der letzten Erhöhung vor drei Jahren hat sich leider die grundsätzliche Situation insgesamt verschärft. Corona-Pandemie (finanzielle Einbußen durch Betriebsschließungen), Krieg und Energiekrise, verbunden mit Lieferkettenunterbrechung oder Lieferengpässen, Rohstoffknappheit, dem nötigen Ausbau der Mobilen Arbeit, steigenden Lohnkosten in hohem Maße und einer Verteuerung von vielen Gütern und Dienstleistungen: das sind alles Punkte, die zu erhöhten Kosten in fast allen Bereichen der Services des Studierendenwerks beitragen. Daher ist es leider für das Studierendenwerk München Oberbayern ein zwingend notwendiger Schritt, zum Wintersemester 2023/24 seinen Grundbeitrag zu erhöhen. Nachdem das Studierendenwerk den Grundbeitrag innerhalb von drei Jahren nicht angehoben hat, ist es nun umso dringender, den Betrag anzuheben, um die in den letzten Jahren gestiegenen Kosten auszugleichen. Denn neben den stetig zurückgehenden staatlichen Zuschüssen gibt es nur wenige Möglichkeiten für die Studierendenwerke, Einnahmen zu generieren. Diese sind wiederum aber für die Kostendeckung notwendig.

Die Erhöhung wurde vom Verwaltungsrat im Februar 2023 verabschiedet. Bereits im Herbst 2022 begannen erste Überlegungen, die Anhörung der Hochschulen, wie gesetzlich vorgesehen, erfolgte im Februar. Zum 01.03.2023 wurde die Erhöhung per Satzung kommuniziert und ist damit in Kraft.

Probleme bei der Zahlung des Studierendenwerksbeitrags/ Grundbeitrags

Sie haben den korrekten Betrag überwiesen, aber es ist nicht derselbe Betrag auf dem Konto der Hochschule angekommen.

Dies kann daran liegen, dass Sie aus dem Ausland überwiesen haben. Dabei können Gebühren entstehen, teils bis zu 20 Euro, z.B. aus China. Die Banken legen diese Gebühren fest und ziehen sie vom Überweisungsbetrag ab.
Bitte erkundigen Sie sich also bei Ihrer Bank, ob eine Gebühr abgezogen wurde, und wie hoch diese ist.

Überweisen Sie dann schnellstmöglich den fehlenden Betrag mit denselben Daten (z.B. Matrikel-/Bewerbernummer) an die Hochschule nach!

Sie haben zu wenig Geld bei der Überweisung des Studierendenwerksbeitrags angewiesen.

Bitte erkundigen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Hochschule (Immatrikulationsamt, Studierendenkanzlei, Bewerberhotline o.Ä.), was Sie tun müssen.

Denn an manchen Hochschulen können Sie einfach den Differenzbetrag überweisen; manchmal müssen Sie aber auch mit der Hochschule Kontakt aufnehmen.

Sie haben den Studierendenwerksbeitrag nach der Frist, also zu spät überwiesen.

Bitte erkundigen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Hochschule (Immatrikulationsamt, Studierendenkanzlei, Bewerberhotline o.Ä.), was Sie tun müssen.

Bei manchen Hochschulen reicht es, einfach den Betrag schnellstmöglich nachzuüberweisen; manchmal müssen Sie aber mit der Studierendenkanzlei oder dem Immatrikulationsamt Kontakt aufnehmen.
Bitte also mit Ihrer Hochschule direkt klären.

Sie konnten bei der Überweisung des Studierendenwerksbeitrags nicht alle Daten in den Verwendungszweck eingeben.

Bitte erkundigen Sie sich schnellstmöglich bei Ihrer Hochschule (Immatrikulationsamt, Studierendenkanzlei, Bewerberhotline o.Ä.), was Sie tun müssen.
Denn wenn Sie beim Studierendenwerk anfragen, darf diese Anfrage aus Datenschutzgründen nicht an die Hochschule weitergegeben werden.

Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrags/ Grundbeitrags

Ich habe mein Studium beendet und habe den Grundbeitrag für das Folgesemester aber bereits überwiesen. Wie kann ich ihn bei Studienende zurückerhalten?

Sie haben Ihr Studium beendet, haben sich aber bereits für das kommende Semester zurückgemeldet. In diesem kommenden Semester werden Sie aber nicht mehr studieren.

Wenn Sie den Grundbeitrag zurück erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Hochschule, und zwar das Immatrikulationsamt oder die Studierendenkanzlei/ Studentenkanzlei. Diese kann Ihnen sagen, ob Sie tätig werden müssen und sich aktiv exmatrikulieren, ob Sie sonstige Fristen beachten müssen, oder ob Sie automatisch das Geld zurück überwiesen bekommen.

WICHTIG: In der Regel gilt eine Frist von fünf Wochen nach Semesterbeginn. Dabei muss der Studierendenausweis in der Regel an die Hochschule zurückgehen!

Für die drei größten Hochschulen finden Sie hier die wichtigsten Infos:

 
LMU (Ludwig-Maximilians-Universität München)

Frist: bis fünf Wochen nach Semesterbeginn des Folgesemesters

Was ist zu tun? Wo muss ich mich melden? Die LMUcard muss zurückgegeben werden.
Ihre LMUcard als Studienausweis muss bis spätestens fünf Wochen nach Beginn des Folgesemesters in der Studentenkanzlei Sachgebiet 2 vorliegen! Sonst kann keine Erstattung erfolgen!

Achtung:

Die LMUcard wird einbehalten, deshalb bitten wir Sie, etwaiges Geldguthaben vor Rückgabe zu entladen.

Quelle:

https://www.lmu.de/de/workspace-fuer-studierende/1x1-des-studiums/exmatrikulation/index.html

 
TUM (Technische Universität München)

Frist:

A) Exmatrikulation vor Beginn des Semesters, für das Sie eine Rückerstattung beantragen:

Was ist zu tun? Wo muss ich mich melden?
A) Der Studierendenausweis muss in diesem Fall spätestens fünf Wochen nach Beginn des Semesters der Hochschule vorliegen und dann ungültig gemacht werden. Dazu müssen Sie ihn am Servicedesk der TUM auf dem Stammgelände zurückgeben oder fristgerecht einsenden. Auch benötigen Sie einen Antrag, den Sie in Ihrem TUMOnline-Account unter dem Punkt „Beitragsstatus“ finden.

Quelle: https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung/rueckerstattung

Frist:
B) Exmatrikulation nach Beginn des Semesters, die bis zu fünf Wochen nach Vorlesungsbeginn wirksam wird:

Was ist zu tun? Wo muss ich mich melden?
B) Der Studierendenausweis muss am Tag der Exmatrikulation von der Hochschule ungültig gemacht werden. Geben Sie diesen daher rechtzeitig bei uns ab oder senden Sie die Karte am Tag der Exmatrikulation per Einschreiben an TUM CST Beiträge und Stipendien, Arcisstraße 21, 80333 München.

Quelle:

https://www.tum.de/studium/studienfinanzierung/rueckerstattung

 
HM (Hochschule München)

Frist:
Was ist zu tun? Wo muss ich mich melden?
Bis fünf Wochen nach Semesterbeginn des Folgesemesters müssen Sie sich exmatrikulieren, und dies über das hochschuleigene Tool „PRIMUSS Online-Services“, vgl.

https://www.hm.edu/studium_1/career_alumni/alumni/studienabschluss/abschluss_formelles/abschluss_formelles_exmatrikulation.de.html

Bei Fragen melden Sie sich bitte beim Studierendenservice der Hochschule München: https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/rund_ums_studium/personen/st-service.de.html

Quellen:
https://www.hm.edu/studium_1/career_alumni/alumni/studienabschluss/abschluss_formelles/abschluss_formelles_exmatrikulation.de.html

https://www.hm.edu/studium_1/im_studium/mein_studium/verlauf/rueckmeldung.de.html

Noch Fragen?

Falls nach der Lektüre dieser FAQs noch Fragen offen sein sollten, wenden Sie sich bitte an folgende Stelle des Studierendenwerks München Oberbayern:

Studierendenwerk München Oberbayern
Studierendenwerksbeitrag
Leopoldstr. 15
80802 München

E-Mail: stuwerk@stwm.de