Finanzierung, Downloads & Ansprechpartner

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Stipendium für das erfolgreiche Studium mit Kind

Der Studentenhilfe München e.V. vergibt ein Stipendium für das erfolgreiche Studium mit Kind. Das Angebot ist speziell für in Vollzeit studierende Eltern konzipiert.

Mit Kind zu studieren ist nicht einfach. Daher hat der Verein Studentenhilfe e.V. speziell für diese Zielgruppe ein Stipendium ins Leben gerufen, das den erfolgreichen Studienabschluss studierender
Eltern sichern soll. Neben einer monatlichen finanziellen Förderung bis zu zwei Semester, werden die Stipendiaten zusätzlich durch die Beratung für Schwangere und Studierende mit Kind des Studierendenwerks
München kompetent in allen Fragen des Studienalltags beraten und unterstützt. So wollen wir sichergehen, dass dem erfolgreichen Studienabschluss nichts im Wege steht.

Nähere Informationen zum Stipendium erhalten Sie hier.

Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag bekommen Eltern von studierenden Kindern, wenn sie genug verdienen, um für sich selbst zu sorgen, das Einkommen aber nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendingen Informationen zum Kinderzuschlag.

Eine interaktive Berechnungshilfe steht Ihnen unter www.familienkasse.de mit dem KiZ-Lotsen zur Verfügung. Die Berechnungshilfe ermittelt einen möglichen KiZ-Anspruch schnell und einfach.
 

Kindergeld

An dieser Stelle erfahren Sie alles notwendige über das Kindergeld. Denken Sie daran das Kindergeld rechtzeitig zu beantragen, da eine rückwirkende Auszahlung nur für die letzten 6 Monate vor Antragsstellung möglich ist.
Angebote und aktuelle Informationen erhalten Sie unter www.familienkasse.de

Information zum Bayerischen Krippengeld

Voraussetzungen:

  • Das Kind hat das 1.Lebensjahr vollendet
  • Das Kind besucht eine BayKiBiG geförderte Einrichtung (Hinweis: Dies trifft auf alle Kitas des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.V. zu)
  • Die Eltern zahlen Elternbeiträge für die Betreuung und Verpflegung, die nicht von öffentlichen Stellen (z.B.Jungendamt) übernommen werden
  • Die haushaltsbezogenen Einkommensgrenze von 60.000€ wird nicht überschritten. Für jedes weitere Kind, im Kindesgeldbezug, ehöht sich die Einkommensgrenze um 5.000€
  • Der Antragssteller ist personensorgeberechtigt (in der Regel die Eltern).

Höhe des Krippengeldes:

  • Max. 100€ pro Kind/Monat
  • Bei geringeren Elternbeiträgen wird das Krippengeld in Höhe der tatsächlichen Kosten gezahlt.

Nähere Informationen zum Bayerischen Krippengeld erhalten Sie HIER.

Studierendenwerk München Oberbayern

Das Studierendenwerk bietet Ihnen Beratung rund um das Thema  "Studieren mit Kind".
Nähere Informationen erhalten Sie HIER.

Momentane Erreichbarkeit:
Unsere Sprechzeiten finden Do. von 14:00 bis 17:00 Uhr und Fr. von 10:00 bis 13:00 Uhr
vorübergehend unter der Rufnummer +49 89 38196-1510 statt.

LMU

Die Zentrale Studienberatung der Ludwig-Maximilians-Universität München bietet eine Beratungsstelle rund um das Thema "Studieren mit Kind an der LMU München".

Service Telefon 089/ 2180/3124
studierenmitkind@lmu.de

TUM

Der Familienservice der TUM berät Studierende dabei, Familie und Studium bestmöglich miteinander zu vereinbaren.

Ansprechpartnerinnen

Doris Halm
Familienservice für München und Garching
Tel: 089/ 289-22319; halm@zv.tum.de


Familienservice Freising
familienservice@zv.tum.de

Hochschule München

Schwangere und Studierende mit Kind an der Hochschule München können sich zur Beratung an das Familienbüro wenden. Mehr Informationen finden Sie auf folgender Webseite: www.hm.edu/familienbuero

Ansprechpartnerin

Judith Bub
Koordinatorin Stud. Angelegenheiten- Lernzentrum- Familienbüro für Studierende
Tel: 089/ 12651283; judith.bub@hm.edu

Gebührenordnung zum Download

Genaue Informationen zu den Buchungszeiten und Betreuungskosten in unseren
Kitas des Trägervereins finden Sie HIER.