Wieviel kostet die Betreuung?
VorlesenGebührenordnung & Verpflegungsgeld
In der Gebührenordnung ab 01.09.24 finden Sie die aktuellen Festlegungen der Münchner Gebühren in unseren Münchner Einrichtungen, ausführliche Informationen zu den Buchungszeiten, als auch die Gebühren für unsere Nicht-Münchner-Einrichtungen.
Hinzu kommt ein Verpflegungsgeld, dessen Höhe Sie der Tabelle entnehmen können, da unsere Einrichtungen von unterschiedlichen Caterern beliefert werden.
Gebührentabellen
Die Betreuungsgebühren in unseren Einrichtungen hängen davon ab
- wo Ihr Kind die Kita besuchen wird und seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- wie lange Sie Ihr Kind täglich in eine Einrichtung geben möchten,
- ob Sie Ihr Kind in eine Krippe oder in eine Kindergartengruppe geben wollen
- ob Sie als Eltern Studierende/r oder Angestellte/r einer Hochschule sind.
"Freitischchen" - Studentenhilfe München e.V.
Das "Freitischchen" ist ein spezifisches Angebot für studierende Eltern mit Kind. Über das Freitischchen erhalten Eltern, deren Kinder in einer Kita des Studierendenwerks betreut werden, die Verpflegung ihres Kindes in den Krippen bezahlt. Trägt bereits das Jugendamt teilweise die Kosten, so zahlt der Verein den verbleibenden Eigenanteil der Eltern. Der Antrag wird immer für das gesamte Kitajahr bewilligt.
Die Anträge für ein Freitischchen werden über die Kitaleitung an die Eltern ausgegeben. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung sowie Nachweisen über die Finanzen der Antragssteller (d.h. Gehaltsnachweise, Zusagen vom Jugendamt, Kontoauszüge, etc.) in einem verschlossenen Umschlag an den Verein zu schicken:
Studentenhilfe München e.V.
Leopoldstr. 15
80802 München
Wichtig für die Beantragung des Freitischchens ist, dass immer das aktuelle Formular verwendet werden muss. Den Antrag können alle Studierenden stellen, die an einer Hochschule studieren, die vom Studierendenwerk betreut wird.
Eltern können sich öfter als einmal auf ein "Freitischchen" bewerben. Nur wenn die eingereichten Unterlagen vollständig sind, kann eine Entscheidung über einen Antrag getroffen werden. Der/Die Antragssteller erhalten per Post eine Nachricht über Zu-/Absage des Antrags
Information zum Bayrischen Krippengeld
Nähere Informationen, sowie den Antrag mit Erläuterungen finden Sie HIER.