Häufig gestellte Fragen zur Anmeldung
Wer kann einen Platz in einer unserer Kitas erhalten?
Prinzipiell ist dies möglich für Kinder von Studierenden einer vom Studierendenwerk München Oberbayern betreuten Hochschule und gegebenenfalls von Angestellten der LMU, TUM, HFF, Hochschule München und Hochschule Weihenstephan Triesdorf sowie MitarbeiterInnen vom Studierendenwerk und des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initativen e.V.
Wann kann ich mein Kind anmelden?
Die Anmeldung ist nach der Geburt des Kindes möglich.
Wie alt sollte ein Kind bei der Aufnahme in die Studentische Eltern-Kind-Initiativen sein?
In die Kinderkrippe werden Kinder in der Regel ab dem 1. Geburtstag und in den Kindergarten
ab dem 3. Geburtstag aufgenommen.
Kann ich mein Kind auf die Warteliste für die Kinderkrippen/Kindergärten anmelden, wenn ich noch nicht immatrikuliert bin?
Ja, aber wenn es zur Vertragsunterzeichnung kommt, brauchen Sie eine aktuelle Studienbescheinigung bzw. müssen diese nach kurzer Zeit vorweisen. Bei der Anmeldung müssen Sie schon angeben, an welcher Hochschule Sie voraussichtlich studieren und welches Studium Sie anstreben.
Wie lange muss ich auf einen Platz in einer Einrichtung warten?
Die Wartezeiten unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung, betragen jedoch in der Regel mindestens ein Jahr.
Ist es strategisch besser, sich nur für eine Einrichtung vorzumerken?
Nein. Wenn Sie sich nur für eine Einrichtung anmelden, werden Sie auch nur bei der Belegung dieser einen Einrichtung berücksichtigt. Ihre Chancen, einen Platz in dieser Einrichtung zu erhalten, erhöhen sich dadurch nicht. Sie sollten nur tatsächlich in Frage kommende Einrichtungen auswählen hinsichtlich z.B. des Fahrtwegs.
Hat es Nachteile, sich bei mehreren Einrichtungen auf die Warteliste setzen zu lassen?
Nein. Dies erhöht lediglich Ihre Chancen auf einen Platz, da Sie bei der Belegung aller Einrichtungen berücksichtigt werden, die Sie angekreuzt haben. Wenn Sie sich nur für eine Einrichtung entscheiden, bleibt ihre Bewerbung bei der Belegung der anderen Einrichtungen unberücksichtigt.
Sie haben sich angemeldet und noch nichts gehört?
Sie hören nur etwas von uns, wenn die Einrichtungen Plätze zu vergeben haben und Ihr Kind für einen Platz in Frage kommt. Wenn Sie jedoch sehr beunruhigt sind und sich fragen, ob Ihre Anmeldung wirklich angekommen ist, können Sie gerne in unserer Beratungsstelle Studieren mit Kind nachfragen.
In welchem Abstand muss ich mich rückmelden, damit mein Antrag auf einen Platz bestehen bleibt?
Sie werden einmal im Jahr (im Dezember) angemailt und werden um Rückmeldung gebeten, wenn wir im angegebenen Zeitraum nichts von Ihnen hören, löschen wir die Anmeldung.
Wenn ich einen Platz in einer Einrichtung angenommen habe, bleibe ich dann auf der Warteliste der anderen Einrichtungen?
Nein, sobald Sie einen Betreuungsvertrag unterzeichnet haben, wird Ihre Anmeldung aus der Warteliste genommen. Bedenken Sie bitte, dass ein Kitawechsel für Ihr Kind eine große Belastung ist.
Sie finden keine Telefonnummern für die Kitas? Wann können Sie sich die Kita anschauen?
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie nicht einfach in unseren Einrichtungen vorbeischauen können. Dies würde den pädagogischen Alltag sehr stören. Bitte rufen Sie auch nicht bei den jeweiligen Leiterinnen an. Wenn Sie Fragen haben, können Sie diese gerne und jederzeit an unsere Beratungsstelle Studieren mit Kind richten. Fotos sowie detaillierte Informationen zu jeder unserer Kitas haben wir in der Rubrik Unsere Einrichtungen für Sie zusammengestellt. Desweiteren können Sie sich bei unseren Informationsveranstaltungen gerne die Kita anschauen. Und wir versichern Ihnen: Wenn ein Platz frei wird, haben Sie immer noch die Möglichkeit, sich die betreffende Einrichtung in aller Ruhe persönlich anzusehen, mit unseren Fachkräften zu sprechen und sich zu entscheiden.