Kinderkarte

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Die Kinderkarte.

Das Studierendenwerk München Oberbayern bietet studierenden Eltern die Möglichkeit an, ein Kind mittags kostenlos zu verpflegen. Das Angebot beinhaltet alle Verkaufsformen und wird durch besondere Legic-Karten („Kinderkarten“) realisiert, die an allen Infopoints des Studierendenwerkes München beantragt werden können. Hierfür wird Folgendes benötigt:

  • Geburtsurkunde des Kindes (6. Lebensjahr darf nicht überschritten sein)
  • Immatrikulationsbescheinigung eines Elternteils / der Eltern
  • Legic-Karte / StudentCard eines Elternteils / der Eltern

Damit dieses Angebot möglich ist, gelten folgende Richtlinien und Regelungen zur Nutzung des Angebots:

  • Die Kinderkarte kann nur mittags (11:00 Uhr – 14:00 Uhr) und nur einmal täglich genutzt werden
  • Es kann nur ein Betrag in der Höhe von bis zu 6,00€ kostenlos verzehrt werden
  • Es kann nur „Essen“ gekauft werden – Getränke oder Süßwaren sind nicht inkludiert
  • Die Benutzung der Karte ist ausschließlich zur Verpflegung eines Kindes vorgesehen
  • Während der gemeinsamen Verpflegung von Eltern mit Kind muss auch die Legic-Karte der Eltern verwendet werden, falls die Kinderkarte zum Einsatz kommt

Der sachgemäße Gebrauch wird entsprechend der obigen Richtlinien regelmäßig geprüft. Im Fall von Verstößen gegen die oben genannten Richtlinien kann es zum Ausschluss von der Teilnahme des Angebots kommen.

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