Bevor es wieder Richtung Heimat geht...
VorlesenUnterkunft in einem Studierendenwerks-Wohnheim
1. Letzte Miete
Grundsätzlich läuft Ihr Mietvertrag bis zum festgelegten Mietende. Die Miete wird bis zum Mietende wie vereinbart abgebucht. Falls Sie planen, Ihre Unterkunft zu verlassen, bevor die letzte Miete fällig ist, und Sie Ihr Bankkonto bereits kündigen möchten, melden Sie sich umgehend bei der Mietenbuchhaltung:
Telefon: +49 89 38196-280 oder
+49 89 38196-206
Für Servicepaket-Studierende gilt:
Die Zahlung der Miete erfolgt jeweils durch Vorauszahlungen von drei Monatsmieten nach entsprechender Aufforderung durch die Mietenbuchhaltung.
2. Kaution
Die Kaution für Ihr Wohnheimzimmer wird Ihnen ca. vier Monaten nach Ihrer Abreise zurück überwiesen. Für die laufenden Kosten wie Heizung, Wasser etc. behält das STWM 100€ von Ihrer Kaution vorerst ein.
Wenn Ihre Kosten höher als 100€ waren, behält das STWM die restliche Kaution ein. Wenn Sie weniger als 100€ verbraucht haben, bekommen Sie Geld zurück. Dieser Prozess nennt sich Nebenkostenabrechnung.
ACHTUNG: Teilen Sie bitte der Verwaltung vor Auszug Ihre Heimat-Bankdaten für eine mögliche Rückzahlung der Restkaution mit!
Bitte prüfen Sie auch regelmäßig Ihren Briefkasten und das E-Mail-Postfach, ob Sie Post vom Studierendenwerk erhalten haben.
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Weitere nützliche Infos zu Heimkehr und Reintegration
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Sich richtig vorbereiten
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