Selbst verdienen
VorlesenNatürlich können Sie auch als Gaststudent jobben, um ihre finanziellen Mittel aufzubessern. Auf keinen Fall aber sollten Sie darauf vertrauen, Ihr gesamtes Studium auf diese Weise zu finanzieren: Sie gefährden damit Ihre Chancen, Ihr Studium erfolgreich abzuschließen.
Dagegen, sich etwas nebenbei hinzu zu verdienen, ist natürlich nichts einzuwenden. Ein paar Regeln gilt es jedoch auch beim Jobben zu beachten:
Für Sie als Studierende aus dem Ausland bestehen, so weit Sie nicht aus einem EU-Land kommen, dabei besondere Regelungen. An diese müssen Sie sich unbedingt halten, wenn Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht gefährden wollen.
Wichtig für alle Studierenden ist:
Wenn Sie bei bis zu 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche (in der Vorlesungszeit) bleiben, haben Sie keine Krankenversicherungs-, Arbeitslostenverischerungs- oder Pflegeversicherungs-Pflicht über den Arbeitgeber. Das heißt: Sie bekommen mehr netto vom Brutto.
Aufgepasst:
Sollten Sie mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, hat das letzte Wort hierbei die Krankenkasse!
In den Semesterferien (vorlesungsfreie Zeit) dürfen Sie auch mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, und müssen trotzdem diese Versicherungen nicht zahlen.
Weitere Informationen zu versicherungsfreien Studentenjobs, Werkstudentenjobs etc.:
www.studentenwerke.de/de/werkstudentenprivileg
www.tk.de/tk/versicherung-und-beitraege/besondere-personengruppen/studenten/234592