Informationen für Studierende aus der Ukraine
VorlesenAuf unserer Seite finden Sie Informationen für international Studierende.
Aktuell weisen wir hier nochmal auf die Besonderheiten für geflüchtete Studierende aus der Ukraine hin. Die Situation in der Ukraine und die Entwicklungen hier in Deutschland sind sehr dynamisch, daher finden Sie hier in den unten stehenden FAQs vor allem Links, die den aktuellen Kenntnisstand widerspiegeln, die sich aber – bitte beachten Sie das - jederzeit ändern können.
Bitte informieren Sie sich auch auf dem zentralen Webportal Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine des DAAD (Deutscher Akademischer Austauschdienst). Diese Website bündelt viele wertvolle Informationen und bietet Ihnen eine erste Orientierung in Deutschland und vor allem zum deutschen Hochschul- und Forschungssystem. Auch gibt es eine Übersicht über unterschiedliche Hilfsangebote im akademischen Raum.
Englisch: https://www.daad-ukraine.org/en/
Ukrainisch: https://www.daad-ukraine.org/uk/
FAQs für Studierende aus der Ukraine
Allgemeine Informationen
Sie können hier nach einer Beratungsstelle für Geflüchtete in München suchen:
https://adressen.asyl.net/language/en/welcome-to-informationnetwork-asylum-and-migration/
Rechtshilfe München e.V.
Die Rechtshilfe unterstützt und betreut ausländische Mitbürger:innen, die aufgrund ihrer Eigenschaft als Ausländer:innen rechtliche Probleme in der Bundesrepublik haben. Die juristische Beratung erfolgt wöchentlich durch Rechtsanwält:innen, die sich in der Rechtshilfe engagieren und auf ausländer- / asylrechtliche Fragen spezialisiert sind.
http://www.rechtshilfe-muenchen.de/
http://www.rechtshilfe-muenchen.de/wp-content/uploads/2013/04/sd_eng_ansichts.pdf
Refugee Law Clinic Munich e.V
Die Refugee Law Clinic Munich e.V. – ist eine studentische Initiative, die als gemeinnütziger Verein Asylbewerber/-innen, Flüchtlingen und Ausländer/-innen eine kostenlose Rechtsberatung im Bereich des Asyl- und Ausländerrechts anbietet.
http://rlcm.de/index.php/informationen-fur-gefluchtete-aus-der-ukraine
Die Mittel aus dem Notfonds können von den bayerischen Hochschulen auf Antrag beim Wissenschaftsministerium anteilig abgerufen werden. Betroffene Studierende, die bereits an einer Universität oder Hochschule studieren, können sich direkt an ihre jeweiligen Hochschulen wenden. Die Vergabe orientiert sich an der Anzahl der eingeschriebenen ukrainischen Staatsangehörigen an der jeweiligen Hochschule.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen,Anlaufstellen und Hilfsangebote für die Ankunft in München
Hier finden Sie Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt von Menschen aus der Ukraine in ukrainisch, englisch, deutsch und russisch
Wenn Sie aus einem Drittstaat nach Deutschland kommen, benötigen Sie einen Aufenthaltstitel. Dieser richtet sich nach dem Zweck und dem Grund des Aufenthalts in Deutschland.
Bitte lesen Sie die Informationen unter unten stehendem Link hier aufmerksam durch, was auf Ihre persönliche Situation und Herkunft zutrifft!
Unter „Aufenthalt“ sind viele Fragen beantwortet, die den langfristigen Aufenthalt in Deutschland, den „vorübergehenden Schutz“ nach § 24 Aufenthaltsgesetz und die damit verbundenen Rechte und Pflichten betreffen:
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info/en/aufenthalt.html
Das KVR (Kreisverwaltungsreferat) ist in München die Behörde, die für die Aufenthaltstitel und Aufenthaltsgenehmigungen zuständig ist. In dieser Zusammenstellung des KVR gibt es wichtige Informationen zum Aufenthalt und den Voraussetzungen für ein Studium.
Beachten Sie hier bitte besonders die Seiten 4, 5, 6, 7, 11 und 14!
Eine andere hilfreiche Seite der Stadt München: https://stadt.muenchen.de/infos/ukraine_ankommen.html (auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch).
Bei Fragen zum Aufenthalt für Studierende und Studieninteressierte, können Sie sich für eine Erstberatung gerne an die Allgemeine und Soziale Beratung des Studierendenwerks München wenden:
https://www.daad.de/de/der-daad/ukraine/
Nationale Akademische Kontaktstelle Ukraine des DAAD:
Deutsch: https://www.daad-ukraine.org/de/
Englisch: https://www.daad-ukraine.org/en/
Ukrainisch: https://www.daad-ukraine.org/uk/
Die Stadt München hat in ihre "Integreat APP" jetzt auch Informationen und Hinweise für Menschen aus der Ukraine eingebunden.
Das Ziel:
- mehrsprachige Erstinformationen für Menschen aus der Ukraine
- Geflüchteten unterstützen mit Informationen zum Ankommen in München.
Die Integreat App ist kostenlos und kann auch offline genutzt werden. Sie ist per Download via Google Play Store oder App Store zu bekommen - oder über die Website www.integreat.app/muenchen.
Deutsch: https://integreat.app/muenchen/de
Englisch: https://integreat.app/muenchen/en
Ukrainisch: https://integreat.app/muenchen/uk
Integreat ist bundesweit in über 70 Kommunen aktiv, bei vielen Kommunen auch bereits mit aktuellen Informationen für Menschen aus der Ukraine!
Einige ukrainische Studierende, die nach Deutschland geflohen sind, setzen ihr Studium an ihrer ukrainischen Hochschule online fort. Sie fragen sich, wie die Finanzierungsmöglichkeiten für die Finanzierung des Lebensunterhalts während eines digitalen Studiums an einer ukrainischen Hochschule sind.
Ein digitales Studium an einer ukrainischen Hochschule ist nach deutschem Recht kein förderungsfähiges Fernstudium, und auch kein Auslandsstudium, weil dies eine Studiengangskooperation mit einer deutschen Hochschule erfordern würde (§ 5 Abs. 2 Nr. 2 BAföG).
Daher fällt BAföG als Finanzierungsmöglichkeit aus (vgl. auch hier).
Aber es bleibt der Leistungsanspruch nach SGB II (Jobcenter; ukrainische Version) bestehen. Denn es wird auch die langfristige Arbeitsmarktperspektive berücksichtigt. Denn ein absehbarer Studienabschluss verbessert voraussichtlich die Chancen am Arbeitsmarkt in Deutschland. Auch sollen Personen, die noch nicht über Deutschkenntnisse (Sprachstand B 1) verfügen, zunächst an einem Integrationskurs teilnehmen (§ 3 Abs. 2a Nr. 1 SGB II).
Bitte kontaktieren Sie mit Ihrem Einzelfall die*den persönlichen Ansprechpartner*in. Dann wird eine sinnvolle Planung für eine nachhaltige Arbeitsmarktintegration entwickelt. Es ist unwahrscheinlich, dass bereits begonnene Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen mutwillig unterbrochen werden. Dies würde nämlich dem öffentlichen Interesse und dem Bedarf an Fachkräften zuwiderlaufen.
AbilityAid ist ein Programm der gemeinnützigen Organisation ArrivalAid. ArrivalAid wurde 2015 gegründet und unterstützt Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund. Das Programm AbilityAid fokussiert sich auf Geflüchtete und Migrant*innen mit Behinderung(en) und/oder chronischer Erkrankung.
Was bietet AbilityAid?
Beratung (professionelle Unterstützung in den Bereichen: Herausforderungen im Alltag, Fragen zu Asyl und Aufenthalt, Medizinische Versorgung, und vieles mehr).
Deutschkurs (Möglichkeit, Deutschkenntnisse zu lernen oder zu verbessern, auch ohne Vorkenntnisse; Level: A0, A1, A2).
Computerkurse (z.B. für Word, Excel, Powerpoint; auch offene Übungsstunden).
DIE BERATUNGS- UND KURSANGEBOTE SIND KOSTENFREI.
Kontakt: Telefon: +49 89 5999 88 23 (bitte eine Nachricht hinterlassen, Sie werden zurückgerufen)
München (Nähe Hauptbahnhof)
E-Mail: ability@arrivalaid.org
www.arrivalaid.org/abilityaid
Im Sommer 2022 werden mehrere deutsche Hochschulen ihre Räumlichkeiten und Infrastruktur für studieninteressierte Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung stellen. Dann können dort die standardisierten Prüfungen für die Aufnahme und eine Fortsetzung des Studiums an ukrainischen Hochschulen durchgeführt werden.
Die Online-Examina werden zwischen dem 22. Juli und dem 3. Oktober 2022 stattfinden. Sie werden einheitlich zu denselben festgelegten Zeitabschnitten an insgesamt sechs Standorten in Deutschland stattfinden:
- Berlin; Kooordination: Humboldt-Universität
- an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main
- an der Universität Hamburg
- an der Universität zu Köln
- an der Universität Leipzig
- München; Koordination: Kulturzentrum „Gorod“ (durch ukrainisches Ministerium für Bildung und Wissenschaft organisiert).
Die Prüfungen werden zeitgleich in der Ukraine und in den europäischen Ländern durchgeführt, in denen Geflüchtete Schutz gefunden haben.
Weitere Info:
https://www.daad-ukraine.org/de/2022/06/10/ukrainische-hochschulzugangstests-in-deutschland-ablegen/
Ukrainian version: https://www.daad-ukraine.org/uk/2022/06/10/ukrayinskij-vstupnij-test-mozhna-sklasti-v-nimechchini/
Sie haben einen beruflichen Abschluss oder (ersten) Studienabschluss aus dem Ausland und möchten eine Beratung zum Thema Anerkennung dieses Abschlusses in Deutschland?
Dann können Sie sich in München an MigraNet IQ Netzwerk Bayern wenden und dort gratis beraten lassen. MigraNet begleitet Sie durch den Anerkennungsprozess und unterstützt Sie im Kontakt mit Behörden.
MigraNet ist Teil des bundesweiten Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung (IQ)“, in Kooperation mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Bundesagentur für Arbeit.
Außerdem bietet MigraNet bis Ende Juli 2022 mehrere Online-Veranstaltungen zur Beratung an - in den Sprachen Deutsch, Englisch und Ukrainisch.
Sie haben Fragen zur medizinischen Versorgung, zur Krankenversicherung oder zu gesundheitlichen Themen?
Hier finden Sie weitergehende Informationen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/medizinische-versorgung-der-menschen-aus-ukraine.html
https://www.daad-ukraine.org/de/aufenthalt-in-deutschland/krankenversicherung/
Punkt 5: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-DE/faq-art-de.html
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-de/medizinische-versorgung
https://www.studying-in-germany.org/de/krankenversicherung-studenten-deutschland/
ENGLISH:
point 5: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-EN/faq-art-en.html
https://www.daad-ukraine.org/en/accommodation-and-residency-in-germany/health-insurance/
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-en/medical-care
https://www.studying-in-germany.org/health-insurance-germany-guide/
UKRAINIAN:
https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/FAQ-UA/faq-art-ua.html
https://www.daad-ukraine.org/uk/perebuvannya-u-nimechchini/medichne-strahuvannya/
https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua/%D0%BC%D0%B5%D0%B4%D0%B8%D1%87%D0%BD%D0%B5-%D0%BE%D0%B1%D1%81%D0%BB%D1%83%D0%B3%D0%BE%D0%B2%D1%83%D0%B2%D0%B0%D0%BD%D0%BD%D1%8F
In Zusammenarbeit mit Lehrkräften und ukrainischen MuttersprachlerInnen hat die Anlaufstelle https://www.buchstaben.com/ ein kostenloses PDF-Lernheft entwickelt,
das ukrainisch-spachigen Menschen die Grundzüge der deutschen Sprache leicht verständlich und übersichtlich näher bringen soll.
Neben den exakten Übersetzungen werden die Inhalte auch in der Lautschrift dargestellt, sodass es leichter fällt, die deutsche Aussprache zu verstehen.
Das Lernheft finden Sie hier: https://www.buchstaben.com/wissen/deutsch-lernen-als-ukrainischer-fluechtling-kostenloses-pdf-lernheft
Darüber hinaus gibt es einen Online-Sprachkurs auf dieser Seite, der (Stand Januar 2024) kostenlos genutzt werden kann:
https://www.buchstaben.com/deutsch-lernen
Die Übersichtsseiten lassen sich auf Englisch, Türkisch, Ukrainisch und Arabisch übersetzen.
Bitte beachten Sie: Das Studierendenwerk München Oberbayern übernimmt für fremde Inhalte (z. B. direkte oder indirekte Verknüpfungen, sog. Links) zu anderen Anbietern keine Verantwortlichkeit.
Die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. (g.a.s.t.) – unterstützen ukrainische Geflüchtete mit unterschiedlichen Lern- und Testangeboten auf ihrem Weg nach Deutschland und an eine deutsche Hochschule:
- kostenfreie Einstufung ihrer Deutschkenntnisse mit dem onSET
- kostenfreie Einstufung ihrer Studieneignung für grundständige Studiengänge mit dem TestAS
- Sprachzertifikat TestDaF zum Nachweis ihrer Deutschkenntnisse für ein Studium an einer deutschen Hochschule
- Deutschkurse der Deutsch-Uni Online zur Vorbereitung auf das Studium in Deutschland (Niveau A1-C1, Alltagssprache, Fachsprachen, Berufssprache, Prüfungsvorbereitung TestDaF)
Interessierte ukrainische Geflüchtete können sich hier anmelden:
https://www.daad-ukraine.org/de/studieren-in-deutschland/digitaler-campus/
Im Zuge der Digitalisierung entwickelt die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e.V. (g.a.s.t.) gemeinsam mit dem DAAD, der RWTH Aachen, der TH Lübeck, dem Goethe-Institut und Kiron Open Higher Education, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Plattform zur digitalen Studienvorbereitung, den „Digitalen Campus".
Auf der Website des DAAD für ukrainische geflüchtete Studierende gibt es nun Möglichkeiten, sich für einige kostenlose Angebote anzumelden:
- Kostenlose Teilnahme am Selbsteinstufungstest onSET
- Kostenlose Buchung eines Online-Selbstlernkurses über die Lernplattform Deutsch-Uni Online
- Kostenlose Teilnahme am an allen deutschen Hochschulen anerkannten Sprachtest TestDaF
- Kostenlose Teilnahme am an vielen Hochschulen anerkannten Studieneignungstest TestAS
Informationen zur Anmeldung und kostenfreien Buchung finden Sie hier:
https://www.daad-ukraine.org/de/studieren-in-deutschland/digitaler-campus/
Wer seine Deutschkenntnisse mit dem onSET einstuft, erhält mit der Anmeldung einen kostenfreien Deutschkurs der Deutsch-Uni Online (DUO) für das nächsthöhere Sprachniveau dazu.
In Zukunft werden der DAAD, die RWTH Aachen, die TH Lübeck, das Goethe-Institut, die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung g.a.s.t. e.V. sowie Kiron Open Higher Education, die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Plattform zur digitalen Studienvorbereitung, das Angebot des „Digitalen Campus“ weiterentwickeln.
Ich bin Studierende/-r oder Studieninteressierte/-r mit Fluchthintergrund aus der Ukraine – kann ich ein Studium in Deutschland aufnehmen?
Sie können in Deutschland bleiben, um hier zu studieren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie von der Hochschule für ein Vollzeitstudium zugelassen wurden, und dass Sie Ihren Lebensunterhalt selbst sichern können. Die Sicherung des Lebensunterhalts ist eine der wichtigsten Voraussetzungen, um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums nach§ 16b AufenthG zu erhalten.
http://www.internationale-studierende.de/en/prepare_your_studies/financing/
Viele ukrainische Studierende, die nach Deutschland gekommen sind, möchten hier ihr Studium fortsetzen. Die Ukraine ist seit 2005 Mitglied im Bologna-Prozess. Somit könnten Studienleistungen, die in der Ukraine erbracht wurden, auch in Deutschland anerkannt werden. Dies muss aber direkt mit der entsprechenden Hochschule geklärt werden.
Wenn Sie wegen der aktuellen Situation eine längerfristige Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG haben, können Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
Wenn Sie sich zum Kriegsausbruch in der Ukraine aufhielten und aus dem Land geflohen sind, haben Sie mit Ihrem Status als Geflüchtete/-r Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland. Darüber hinaus dürfen Sie sich arbeitssuchend melden und sich um Stipendien bewerben.
Beachten Sie zusätzlich bitte auch die folgende Seiten, die Ihnen wertvolle Informationen geben können: https://www.study-in-germany.de/de/studium-planen/besondere-lebensumstaende/studienangebote-fuer-gefluechtete/ .
UPDATE (vom 18.01.2024):
Aufenthaltserlaubnis für ukrainische Geflüchtete nach § 24 AufenthG wird bis 4.3.2025 verlängert.
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG, die am 1.2.2024 noch gültig ist, verlängert sich automatisch bis zum 4.3.2025 (§ 2 Abs. 1 UkraineAufenthFGV)!
Dadurch entsteht die ungewohnte Situation, dass z.B. rund 6.500 ukrainische Studierende künftig eine scheinbar abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung vorweisen, die aber tatsächlich noch gültig ist. Weisen Sie z.B. Behörden, Hochschulen, Arbeitgebende etc. darauf hin, damit es im Studien- und Arbeitsalltag nicht zu Fehldeutungen kommt (vgl. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/334/VO.html?nn=55638 ).
Hier finden Sie eine Liste der vom Studierendenwerk München Oberbayern betreuten Hochschulen und Universitäten, die Hilfe und Unterstützung in der aktuellen Situation anbieten möchten.
Da die Hilfen zum Teil erst aufgebaut werden wird sich bei den einzelnen Universitäten und Hochschulen noch sicherlich etwas verändern, daher ist dies eine erste Übersicht.
Ludwig-Maximilians-Universität München
Technische Universität München (TUM)
https://www.tum.de/studium/internationale-studierende/ukraine
Informationen, Beratung und auch finanzielle Unterstützungsangebote für Promotions-Studierende oder Promotionsinteressierte Studierende von der TUM Graduate School, der zentralen Einrichtung für Promotionen an der TUM
www.gs.tum.de/gs/promovieren-an-der-tum/supportukraine-platform-tum-gs/
Hochschule für angewandte Wissenschaften München (Hochschule München)
https://hm.edu/allgemein/aktuelles/news/news_detailseite_241920.de.html
Akademie der Bildenden Künste München
https://www.adbk.de/de/aktuell/aktuell-kategorieblog/3414-solidaritaet-mit-der-ukraine.html
Hochschule für Musik und Theater München
Hochschule für Fernsehen und Film München
https://www.hff-muenchen.de/de_DE/ukraine
Hochschule für Politik München
https://www.hfp.tum.de/hfp/aktuelles/article/in-solidaritaet-mit-der-ukrainischen-bevoelkerung/
Hochschule für Philosophie München
https://www.hfph.de/hochschule/nachrichten
Katholische Stiftungshochschule (München und Benediktbeuern)
https://www.xing.com/pages/katholischestiftungshochschulemunchen/news
Technische Hochschule Rosenheim
https://www.th-rosenheim.de/en/international/information-for-refugees/
Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
Hochschule für angewandte Sprachen (SDI)
https://www.sdi-muenchen.de/hochschule/artikel/news/zur-ukraine-krise
Sie haben ein Zeugnis einer ukrainischen Hochschule und wollen dieses bewerten lassen? Um dann arbeiten zu können, oder ein Aufbaustudium zu beginnen?
Dafür gibt es die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Sie wird von der Kultusministerkonferenz getragen.
Hier können Sie einen Antrag stellen, dass Ihr ausländischer Hochschulabschluss bewertet wird.
Die Seite gibt es auch auf ukrainisch.
Sie sind aus der Ukraine geflüchtet und können Ihren Hochschulabschluss nicht durch Zeugnisse nachweisen? Dann können Sie sich auch an die ZAB wenden. Sie bietet ein Plausibilisierungsverfahren bei fehlenden Dokumenten an.
So können Antragstellende, die ihren Hochschulabschluss nicht durch Zeugnisse nachweisen können, bei festgestellter Plausibilität ebenfalls eine Zeugnisbewertung erhalten.
In der Zeugnisbewertung wird der ausländische Hochschulabschluss beschrieben und der entsprechenden deutschen Ausbildungsebene zugeordnet. Darüber hinaus werden die akademischen und beruflichen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt. Aus der Bescheinigung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.
siehe die Frage unter "Ich möchte in Deutschland ein Studium aufnehmen: Was muss ich organisieren und planen?"
Ich möchte in Deutschland ein Studium aufnehmen: Was muss ich organisieren und planen?
https://www.internationale-studierende.de/fragen-zur-vorbereitung/wohnen
https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/das-eigene-zimmer/
Englische Links:
https://www.internationale-studierende.de/en/prepare-your-studies/accommodation
https://www.daad.de/en/study-and-research-in-germany/plan-your-studies/renting-a-room/
https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studienprogramme-sprachkurse/
https://www.internationale-studierende.de/fragen-zur-vorbereitung/studienvorraussetzungen
englische Links:
https://www.daad.de/en/study-and-research-in-germany/courses-of-study-in-germany/
https://www.internationale-studierende.de/en/prepare-your-studies/prerequisites-for-studying
https://www.dsh-germany.com/
https://www.studienkollegs.de/index.html
Weitere Informationen zum Studienbeginn und – organisation für Studierende und Studieninteressierte finden Sie unter den Seiten des Deutschen Studierendenwerkes
auf Deutsch: http://www.internationale-studierende.de/
in English: http://www.internationale-studierende.de/en/home/
und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
auf Deutsch: https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/studium-planen/
in English: https://www.daad.de/en/study-and-research-in-germany/plan-your-studies/
Hier werden viele studienrelevante Fragen beantwortet.
Der DAAD (Deutsche Akademische Auslandsdienst) hat eine Website für Studierende und Forschende auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch geschaltet, auf der Sie viele wertvolle Informationen zu Studium, Forschung, Bedingungen für das Studium und Hilfsangeboten in der akademischen Welt finden:
Deutsch: https://www.daad-ukraine.org/de/
Englisch: https://www.daad-ukraine.org/en/
Ukrainisch: https://www.daad-ukraine.org/uk/
Beim Garantiefonds Hochschule (GF-H) können Sie Förderung erhalten. Denn seit April 2022 können auch Personen mit einem Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes in die Förderung nach den Richtlinien des Garantiefonds Hochschule (GF-H) aufgenommen werden. Damit ist ab sofort auch für Geflüchtete aus der Ukraine, die ein Studium in Deutschland anstreben, eine Sprachförderung über den Garantiefonds möglich.
Die Förderung erfolgt im Anschluss an eine Bildungsberatung in Form eines Stipendiums.
Was kann gefördert werden?
Unterrichtskosten, Kosten des Lebensunterhaltes/Unterkunftskosten, notwendige Kosten für Nachhilfeunterricht, Fahrtkosten, Prüfungsgebühren und Kosten der Eingliederung.
Die Förderungsdauer beträgt bis zu 30 Monate.
Die Förderung erfolgt über die Otto Benecke Stiftung e.V. im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Ziel ist es, jungen Zugewanderten bis 30 Jahren, die in Deutschland ein Hochschulstudium anstreben oder fortsetzen möchten, schnellstmöglich eine Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gefördert werden insbesondere studienvorbereitende Deutschsprachkurse, die mit einem Zertifikat abschließen.
Informationen des Bundesministeriums
Informationen des Garantiefonds Hochschule - Kurzinfo auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch
Anmeldung zur Beratung in München des Garantiefonds Hochschule
Seit dem 01. Juni 2022 ist es grundsätzlich möglich, als geflüchtete/-r Studierende/-r aus der Ukraine BAföG zu erhalten. Dafür gibt es allerdings bestimmte Voraussetzungen:
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder 4 AufenthG sein. Eine Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Recht zum Verweilen in Deutschland.
- Sie sind in einem Studiengang mit so genannter ordentlicher Immatrikulation eingeschrieben. Das heißt, dass Ihr Studiengang auf einen Abschluss ausgerichtet ist.
- Sie haben das entsprechende Sprachniveau, um an der Hochschule den Vorlesungen folgen zu können.
Wenn diese Voraussetzungen für den Empfang von BAföG erfüllt sind, können Sie BAföG beantragen.
BAföG ist eine Studienförderung nach dem so genannten "Bundesausbildungsförderungsgesetz" (kurz: BAföG). BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen.
BAföG beantragen Sie bitte bei dem Studierendenwerk, das für Ihre Hochschule zuständig ist. Auf dieser Liste finden Sie die Hochschulen, für die das Studierendenwerk München Oberbayern zuständig ist. Dort erhalten Sie auch eine erste Information und eine kostenlose Beratung.
WICHTIG:
Betreiben Sie als Geflüchtete aus der Ukraine Ihr dortiges Studium online an einer ukrainischen Hochschule weiter, ist ein Bezug von BAföG nicht möglich. Dasselbe gilt für Geflüchtete, die von den Hochschulen als Gast- oder Austauschstudierende eingeschrieben werden, ohne mit Blick auf ein konkretes Ausbildungsziel im Sinne eines Abschlusses zu studieren (vgl. hier).
In diesen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II. (SGB II heißt: Sozialgesetzbuch II. Die Beantragung und Bewilligung läuft über die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.)
Links in ukrainischer Sprache:
https://www.daad-ukraine.org/uk/2022/06/02/14107/
Informationen von offizieller Seite (Ministerien, Regierung etc.)
Wer aus der Ukraine flüchten muss, hat viele Fragen und braucht Unterstützung. Daher finden Sie auf dieser Seite Hilfe zu Fragen rund um Schule, Ausbildung, Studium, Arbeit und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland.
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/informationen-fuer-gefluechtete-ukraine.html
Deutschland unterstützt die medizinische Versorgung in der Ukraine und gewährleistet eine vollumfängliche Krankenversorgung von Geflüchteten in Deutschland. Hier erfahren Sie alles Wichtige:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/faq-medizinische-hilfe-ukraine.html
Hier finden Sie Informationen auf häufig gestellte Fragen (FAQs) zu Flucht und Migration in deutscher, ukrainischer und russischer Sprache.
auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch: https://stadt.muenchen.de/infos/ukraine_ankommen.html
Eine kostenlose, auch offline verwendbare App "Münchner Integreat APP" der Stadt München, mit aktuellen Hinweisen und Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine
Download über Google Play Store, App Store oder die Website:
https://integreat.app/muenchen/de
https://integreat.app/muenchen/en
https://integreat.app/muenchen/uk
Das KVR (Kreisverwaltungsreferat) ist in München die Behörde, die für die Aufenthaltstitel und Aufenthaltsgenehmigungen zuständig ist. In dieser Zusammenstellung des KVR gibt es wichtige Informationen zum Aufenthalt und den Voraussetzungen für ein Studium.
Beachten Sie hier bitte besonders die Seiten 4, 5, 6, 7, 11 und 14!
Seit dem 01. Juni 2022 ist es grundsätzlich möglich, als geflüchtete/-r Studierende/-r aus der Ukraine BAföG zu erhalten. Dafür gibt es allerdings bestimmte Voraussetzungen:
- Sie müssen Inhaberin oder Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG oder einer entsprechenden Fiktionsbescheinigung nach § 81 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 3 oder 4 AufenthG sein. Eine Fiktionsbescheinigung ist ein vorläufiges Recht zum Verweilen in Deutschland.
- Sie sind in einem Studiengang mit so genannter ordentlicher Immatrikulation eingeschrieben. Das heißt, dass Ihr Studiengang auf einen Abschluss ausgerichtet ist.
- Sie haben das entsprechende Sprachniveau, um an der Hochschule den Vorlesungen folgen zu können.
Wenn diese Voraussetzungen für den Empfang von BAföG erfüllt sind, können Sie BAföG beantragen.
BAföG ist eine Studienförderung nach dem so genannten "Bundesausbildungsförderungsgesetz" (kurz: BAföG). BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010 Euro zurückzahlen.
BAföG beantragen Sie bitte bei dem Studierendenwerk, das für Ihre Hochschule zuständig ist. Auf dieser Liste finden Sie die Hochschulen, für die das Studierendenwerk München Oberbayern zuständig ist. Dort erhalten Sie auch eine erste Information und eine kostenlose Beratung.
WICHTIG:
Betreiben Sie als Geflüchtete aus der Ukraine Ihr dortiges Studium online an einer ukrainischen Hochschule weiter, ist ein Bezug von BAföG nicht möglich. Dasselbe gilt für Geflüchtete, die von den Hochschulen als Gast- oder Austauschstudierende eingeschrieben werden, ohne mit Blick auf ein konkretes Ausbildungsziel im Sinne eines Abschlusses zu studieren (vgl. hier).
In diesen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II. (SGB II heißt: Sozialgesetzbuch II. Die Beantragung und Bewilligung läuft über die Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit.)
Links in ukrainischer Sprache:
https://www.daad-ukraine.org/uk/2022/06/02/14107/
Sie haben Fragen zur medizinischen Versorgung, zur Krankenversicherung oder zu gesundheitlichen Themen?
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