BAföG - Antrag und Formulare

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Studienstarthilfe

Studienstarthilfe-digitale Antragstellung

Die Studienstarthilfe muss ditgital über bafoeg-digital.de beantragt werden. Die Antragsplattform für Anträge auf Studienstarthilfe steht voraussichtlich ab September 2024 über bafoeg-digital.de zur Verfügung.
Weitere einformationen zur Studienstarthilfe unter FAQ-Studienstarthilfe.

Online-Antrag

Sie können den BAföG-Antrag gerne jederzeit online ausfüllen und digital einreichen oder ausdrucken.

Die Internetseite hilft Ihnen vollständige Angaben zu machen und führt Sie durch die relevanten Fragen. Außerdem können Sie im Anschluss Ihre Belege online einreichen.

Über BAföGdigital kann eine schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Bitte laden Sie auch die Antragsformulare vollständig hoch.

Die Antragstellung über andere Online-Portale oder über E-Mail führt zu einer Verzögerung der Bearbeitung Ihres Antrags.

Bitte senden Sie Anhänge per E-Mail nur als PDF-Dokument. Die Anhänge dürfen maximal eine Größe von 10 MB aufweisen.

Haben Sie noch Fragen zur Antragstellung? Viele Antworten finden Sie im Bereich FAQ.

Der bisherige Online-Antrag für Bayern bleibt für eine Übergangszeit aktiv.

Bitte beachten Sie dabei: Ab 15.07.2021 nutzen Sie bitte für neue Anträge (Formblatt 1, 3 und 4) den bundesweiten Antrag BAföG Digital: www.bafoeg-digital.de
Alle Formblätter sind weiterhin wie gewöhnlich auch hier verfügbar. Uploads sind hier weiterhin zeitunabhängig von der Antragsstellung möglich. Auf dieser Seite können Sie auch die Formulare 06, 07, 08 und 09 ausfüllen.

Das bisherige Upload-Portal darf nur verwendet werden, wenn Sie weiterhin dieselbe Hochschule besuchen!

BAföG-Schnellantrag

 

Wenn es schnell gehen muss, zum Beispiel am Monatsende, können Sie unseren BAföG_Schnellantrag ausfüllen, mailen oder faxen (089 38196-111). 

Mit diesem formlosen Antrag sichern Sie sich die BAföG-Zahlungen für den Monat, in dem er bei uns eingeht. Die vorgeschriebenen Formblätter müssen Sie in jedem Fall noch vollständig ausfüllen und einreichen.

Verwenden Sie den Schnellantrag bitte nicht, wenn noch genügend Zeit zum Ausfüllen der Formblätter ist, also zum Beispiel die Ausbildung noch gar nicht begonnen hat. Ausbildungsförderung kann frühestens ab Beginn der Ausbildung ausgezahlt werden.

Achtung: Für die Wahrung der Weiterleistungsfrist genügt dieser Antrag nicht! Für die Weiterleistung muss der vollständige Antrag (alle Formulare) zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraums eingehen.

Zusatzformulare

Folgende Zusatzformulare sind nur beim Studierendenwerk München Oberbayern in Verwendung. Sie dienen der Verfahrenserleichterung und -beschleunigung:

Natürlich können Sie diese Formulare auch direkt hochladen.

Die Formblätter finden Sie auf bafög.de.