BAföG - Application Status

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Bitte beachten bei Bewilligungszeiträumen bis März 2025:

Um eine nahtlose Fortsetzung der Zahlungen ab April 2025 sicherzustellen, sollten Sie bis 31.01.2025 einen vollständigen Weiterförderungsantrag bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung stellen.

Bei Anträgen, die nach dem 31.01.2025 eingereicht werden oder die unvollständig sind, kann es zu Zahlungsunterbrechungen kommen! Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Amt für Ausbildungsförderung.

Bitte beachten Sie, dass für die Fristwahrung alle wesentlichen Unterlagen beim Amt für Ausbildungsförderung bis 31. Januar vorliegen müssen. Das betrifft ggf. die Formblätter der Eltern (F03), den Leistungsnachweis (ab dem 5. Semester) und Belege zu Ihrem Antrag.

Sie können Ihren Antrag entweder online unter www.bafög-digital.de stellen, oder die Formulare unter  https://www.bafög.de herunterladen, ausfüllen und uns zusenden. Sollten Sie den Antrag per Post versenden, bestimmt der Posteingang beim BAföG-Amt den Tag der Antragstellung.
 

Application Status

Applications and other requests are dealt with in the order we receive them. It doesn’t make any difference whether the documents or questions were submitted by post, via the upload portal, fax or email. Initial applications ("Erstanträge") are given priority over follow-up applications ("Weiterförderungsanträge").

Please go to the German version of this page for up-to-date information on the application status. The dates provided on the German page are the dates of the oldest applications/incoming mail that have not yet been dealt with.

If you received a request regarding your application, the date provided for "Nachgereichte Unterlagen/Sonstige Eingänge" on the German page would be the relevant one for you.

The application status is regularly updated on the German page at the beginning of the week.